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Gewässerunterhaltung - so wird´s gemacht

Wie sollen Gräben unterhalten werden?

Ein Graben kann seine Funktion nur erfüllen, wenn das erforderliche Abflussprofil freigehalten wird (siehe auch Leistungen). Dazu ist folgendes zu beachten:

  • Freihalten des Uferstreifens. Das heißt, in unmittelbarer Nähe des Gewässers
    • keine Errichtung von baulichen Anlagen,
    • keine Aufstellung von Zäunen,
    • keine Anpflanzung von Hecken u.a. Gartenpflanzen,
    • keine Anlage von Kompostplätzen und
    • kein Auffüllen von Boden ("Landgewinnung").

Derartige Maßnahmen behindern den freien Zugang entlang des Gewässers und müssen unterbleiben. Es ist deshalb erforderlich, auf beiden Grabenseiten im Anschluss an die obere Böschungskante einen mindestens 80 cm breiten Streifen für Unterhaltungs- und Kontrollzwecke freizuhalten. Für bauliche Anlagen sind je nach Gewässer Abstände zwischen 2 und 10 Meter von der oberen Böschungskante einzuhalten.

  • Ausmähen und Entfernen des Mähguts:
    Damit der Graben nicht zuwächst, muss er einmal im Jahr gemäht bzw. gekrautet werden. Dies geschieht am besten im Spätsommer. Das Mähgut muss aus dem Graben entfernt und oberhalb der Böschung abgelagert oder abgefahren werden.
    Um den ordnungsgemäßen Zustand der Gräben zu überprüfen, führt der Deichverband jährlich im Oktober eine Grabenschau durch.
  • Ökologisch sinnvoll sind die Anlage und Erhaltung von flachen Ufern (siehe auch Naturschutz):
    Zu steile Ufer brechen ab oder rutschen in den Graben. Technischer Verbau wie z.B. Bretter oder Spundwände ist nachteilig, weil dieser das Ufer nicht dauerhaft halten und sich kein natürlicher Bewuchs einstellen kann.

weitere Informationen:











Stefan Wittig